Häufige Fragen

Wer kann Samenspender werden?

Gesunde Männer zwischen 20 und 45 Jahren mit einem guten Spermiogramm.

Dabei beachten wir auch den Gesamteindruck der Bewerber.

Wie bewerbe ich mich als Samenspender?

Sie können sich telefonisch unter der Nummer 07141-688 76-98 oder per E-Mail info@samenbank-ludwigsburg.de bei uns melden und wir machen einen Termin für die erste Probespende aus. Nach dem Probetermin, bekommen Sie dann Bescheid, ob Ihr Sperma qualitativ geeignet ist.

Bitte beachten Sie, dass die letzte Ejakulation beim Zeitpunkt der Spende 3–5 Tage zurückliegen muss. Des Weiteren sollten sie in den letzten 3 Monaten gesund gewesen sein und keine Dauermedikamente eingenommen haben.

Wie geht es weiter, wenn ich als Samenspender geeignet bin?

Ist die Probespende qualitativ geeignet, vereinbaren wir mit Ihnen einen Termin zur Vertragsunterzeichnung. Dabei werden Ihnen die Rahmenbedingungen noch einmal ausführlich erläutert und offene Fragen können geklärt werden.

An diesem Tag geben Sie sowohl eine Samen-, als auch Blut- und Urinprobe ab. Wenn Blut- und Urinprobe, keine Krankheiten erkennen lassen, frieren wir Ihre Samenprobe ein. Nach Freigabe der Samenproben erhalten Sie Ihre Aufwandsentschädigung.

Wie sieht es mit der Aufwands­entschädigung aus?

Kommt es zwischen Ihnen und der Samenbank zu einem Vertragsabschluss und Sie werden als Spender bei uns registriert, erhalten Sie eine Aufwands­entschädigung von 100 Euro pro Spende. Hier wird das konkret beschrieben.

Für den Probetermin erhalten Sie keine Vergütung.

Warum werden Samenspenden benötigt und für wen?

Sowohl heterosexuelle als auch gleichgeschlechtliche Frauenpaare sind auf Samenspenden angewiesen, um ihren Kinderwunsch zu realisieren.

Wie lange darf ich Samenspender sein?

Sie können so lange spenden, bis Sie von uns die Info erhalten, dass von Ihnen ausreichend Probematerial verfügbar ist.

In der Regel geben Sie sechs Samenspenden ab. Bei Bedarf können weitere Zyklen vereinbart werden.

Wie sieht es mit der Anonymität aus?

In Deutschland ist die Samenspende prinzipiell anonym.

Nur das Kind, das aus einer Samenspende hervorgeht, hat das Recht, die Identität des Spenders zu erfahren. Die Kinder können Ihr Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung ab dem 16. Lebensjahr geltend machen.

Gehen Samenspender rechtliche Verpflichtungen ein?

Nein. Sie müssen keine finanzielle Verantwortung tragen. Eine rechtliche Vaterschaft wird durch das Samenspenderregistergesetz (SaRegG), das am 01.07.2018 in Kraft getreten ist, ausgeschlossen (§1600d BgB).

Für die mit ihrer Samenspende entstandenen Kinder übernehmen sie keine rechtlichen Verpflichtungen.

Können Kinder zum Samenspender Kontakt aufnehmen?

Machen die Kinder Gebrauch von Ihrem Recht, die Identität Ihres Spenders zu erfahren, können Sie mit Ihnen in Kontakt treten. Nach Vollendung des 16. Lebensjahres sind die Kinder berechtigt, Auskunft über Ihre Abstammung zu erhalten.

Können Samenspender die Kinder kontaktieren?

Nein. Nur die Kinder sind berechtigt, Kontakt zu Ihnen aufzunehmen.

Welches sind die rechtlichen Regelungen der Samenspende?

Gesetzesgrundlage

Am 01. Juli 2018 ist das Samenspenderregistergesetz (SaRegG) in Kraft getreten. getreten. Dieses Gesetz regelt das Recht auf die Kenntnis der Abstammung bei heterologer Verwendung von Samen. Es werden also die Rahmenbedingungen für eine Samenspende definiert.

Das Gesetz legt also hauptsächlich den Auskunftsanspruch von Spenderkindern fest. Beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) in Köln wurde dazu vom Gesetzgeber ein bundesweites Samenspenderregister eingerichtet. Hier können die betroffenen Kinder Auskunft über die Identität des Samenspenders verlangen, von dem sie abstammen.

Rechtliche Vaterschaft

Durch eine Samenspende entsteht keine rechtliche Vaterschaft. Für die mit ihrer Samenspende entstandenen Kinder übernehmen sie keine rechtlichen Verpflichtungen.

Welche Daten werden gespeichert?

Die Samenbank Ludwigsburg ist als Entnahmeeinrichtung verpflichtet, die folgenden personenbezogenen Daten von den Samenspendern zu erheben und zu speichern (sogen. Pflichtdaten):

  • Familienname, falls abweichend Geburtsname, Vornamen
  • Geburtstag, Geburtstort
  • Staatsangehörigkeit
  • Anschrift

Diese Daten werden später bei der Samengewinnung von der Ludwigsburger Samenbank mit einer eindeutig zugeordneten Spendennummer ergänzt und gespeichert. Nach der Geburt eines Kindes müssen diese Daten an das Samenspenderregister (BfArM) weitergeleitet werden.

Ihre personenbezogenen Daten werden bei erfolgreicher Verwendung ihres Samens im Samenspenderregister beim BfArM für die Dauer von 110 Jahren gespeichert.

Wenn es nach einer Übertragung Ihres Samens auf die Empfängerin zur Geburt eines oder mehrerer Kinder gekommen ist, wird die Samenbank die Informationen über die Mutter und die Geburtsdaten des Kindes/der Kinder unter Nennung der Entnahmeeinrichtung und Spendenerkennungsnummer an das BfArM weitergeben. Das BfArM speichert dann die Daten im Spenderregister.

Rechte der durch Samenspende gezeugten Kinder

Das BfArM ist auf Antrag eines geborenen Kindes (oder gesetzlichen Vertreters) verpflichtet, Auskunft über die Identität des Samenspenders aus dem Spenderregister zu erteilen. Der Anspruch auf Auskunftserteilung besteht über die gesamte Speicherungsdauer. Nach Vollendung des 16. Lebensjahres des Kindes, ist nur noch das Kind berechtigt, Auskünfte einzuholen. Der Spender wird 4 Wochen vor Auskunftserteilung über die Auskunftsanfrage informiert. Das BfArM wird ggf. eine Anfrage bei der Meldebehörde durchführen.

Auskünfte über die Empfängerin oder zu geborenen Kindern können dem Samenspender nicht erteilt werden.

Anonymität des Samenspenders

In Deutschland ist die Samenspende anonym. Samenspender und Empfängerpaare lernen sich also in der Regel nicht kennen.

Der Samenspender verzichtet auf alle konkreten Informationen. Er erfährt also nicht, wie viele Kinder aus seinen Spenden hervorgegangen sind und auch nichts über die Identität der Eltern oder Kinder. Der Spender kann keinen Kontakt zu dem Wunschelternpaar oder das durch seine Spende entstandene Kind aufnehmen. Das Empfängerpaar kann ebenso nicht an den Samenspender herantreten.

Nur das vom Samenspender und den Wunscheltern gezeugte Kind kann ab dem 16. Lebensjahr seine Identität erfahren und hat das Recht auf die Kenntnis seiner eigenen Abstammung.

Was steht im Samenspendervertrag?

Rechtliche Grundlagen für Spender

Die Samenspende wird im Kinderwunschzentrum Ludwigsburg untersucht, aufbereitet und durch Tiefkühlung bei -196°C (Kryokonservierung) haltbar gemacht.

Der Spender verpflichtet sich zur wahrheitsgemäßen Beantwortung der im Anamnesebogen gestellten Fragen und zur Einhaltung des dargestellten Ablaufes für die Nachuntersuchungen.

Der Spender hat keinen Anspruch darauf, zu erfahren, ob und an wen seine Spende weiter veräußert wurde (Ausnahme: ausschließliche persönliche Spende an namentlich bekanntes Empfängerpaar). Er kann auch keine weiteren Informationen zu der Frage beanspruchen, ob eine möglicherweise vorgenommene Befruchtung mit seiner Spende zu einer Kinderzeugung geführt hat.

Datenschutz und Schweigepflicht

Das Kinderwunschzentrum Ludwigsburg verpflichtet sich, über die Identität des Spenders gegenüber Dritten Verschwiegenheit zu bewahren. Es ist dennoch verpflichtet, die Personalien des Spenders nach der Vorlage des gültigen Personalausweises oder Reisepasses festzuhalten und zusammen mit den medizinischen Daten des Spenders vertraulich zu speichern.

Zur Wahrung des Rechts des Kindes auf Erlangung von Informationen über seine genetische Herkunft ist das Kinderwunschzentrum Ludwigsburg verpflichtet, persönliche Daten an das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zu melden.

Erklärung des Spenders

Sie verpflichten sich mit Ihrer Unterschrift, in keiner anderen Samenbank als Spender aufzutreten als in der Samenbank Ludwigsburg.

Sie bestätigen mit Ihrer Unterschrift weiterhin, dass Sie einen Arzt des Kinderwunschzentrums Ludwigsburg informieren, falls innerhalb des Spendenzyklus eine ernste Änderung Ihres persönlichen Gesundheitszustandes auftritt, hierzu zählt auch die Gabe einer Blutkonserve, z.B. bei einem Unfall.

Sie verpflichten sich, im Falle Ihres Ablebens dem Kinderwunschzentrum Ludwigsburg das Versterben durch die Erben anzuzeigen, damit kein Sperma von verstorbenen Personen zur Anwendung kommt.

Als Samenspender verpflichten Sie sich, alle Ihre persönlichen Auskünfte wahrheitsgemäß zu machen, besonders was Vorerkrankungen und erbliche Vorbelastungen betrifft.

Der Spender hat keinerlei Mitspracherecht bei der Auswahl der Empfängerin, an die sein Samen vergeben wird.

Was können wir für Sie tun?

07141 68876-98