Aufwands­entschädigung

Zwei Teilzahlungen

Sie geben 2 Probespenden bei uns ab. Erfüllen die Samenproben die Qualitätsanforderungen und sind weitere Voraussetzungen erfüllt, können Sie regelmäßig Samenspenden abgeben.

Die Probespenden erfolgen unentgeltlich.

Ein Spendezyklus umfasst 6 Spendetermine. In der Regel geben Sie daher 6 Samenspenden ab. Bei Bedarf können weitere Zyklen vereinbart werden.

Die Aufwands­entschädigung beträgt 100 Euro pro Samenspende. Sie wird jeweils in zwei Schritten, per Banküberweisung, ausbezahlt.

 

Erste Teilzahlung

Den ersten Teil der Aufwands­entschädigung in Höhe von 50 Euro (per Überweisung) erhalten Sie, sobald Ihre qualitativ geeignete Spende eingefroren wurde.

Zweite Teilzahlung

Den zweiten Teil der Aufwandsentschädigung erhalten Sie nach einem erfolgreich durchlaufenen Spendezyklus, also nach dem sechsten Spendetermin. Hier erhalten Sie dann 350 Euro per Überweisung. Das sind 100 Euro von der 6. Samenspende, sowie die noch ausstehende zweite Hälfte für die fünf vorherigen Spenden.

Gut zu wissen:

  • Da die Spermienqualität schwanken kann, erhalten Sie immer dann eine Aufwands­entschädigung, wenn die Qualität Ihrer Samen­abgabe zum Einfrieren ausreicht.
  • Finden sich in den Proben Nachweise auf relevante Infektions- oder Geschlechts­krank­heiten, kann leider keine Aufwands­ent­schädi­gung ausbezahlt werden.

Zum Ausdrucken: Ablauf und Aufwands­entschädigung

Samenspendenzyklus PDF

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Was können wir für Sie tun?

07141 68876-98